Finanzierung der Unternehmensnachfolge

Die Übernahme eines Unternehmens ist in der Regel immer mit Investitionen und der Finanzierung des Betriebsmittelbedarfes (Liquidität für die laufende Führung der Geschäfte) verbunden.

Unabhängig davon, wo der Unternehmenssitz ist, können solche Finanzierungen unter Einbindung öffentlicher Förderprogramme aufgebaut werden.
Die KfW hat seit vielen Jahren in ihren Kreditprogrammen aufgenommen, dass nicht nur Existenzgründungen als Neugründung finanziert werden können, sondern auch Beteiligungen un Unternehmen bzw. eine vollständige Betriebsübernahme.
Vergleichbares gilt auch für die unterschiedlichen Kreditprogramme in den Bundesländern.

Eine Besonderheit ist bei einigen dieser Kreditprogramme, dass nicht nur alleine das Kapital zur Verfügung gestellt wird, sondern dass auch eine Hilfe bei der Absicherung dieser Darlehen bereit gestellt wird: „Haftungsentlastung“ oder „Haftungsfreistellung“ nennen sich solche Instrumente. Und darüber hinaus stehen auch die Bürgschaften der Bürgschaftsbanken bereit, eine Unternehmensnachfolge solide durchzufinanzieren.

Was muss vom Nachfolger bei der Klärung des Kapitalbedarfes berücksichtigt werden:

  • Kaufpreis des Unternehmens
  • zusätzliche Investitionen (bspw. Renovierung, Modernisierung, neue Maschinen
    oder IT-Technik, aktuelle Software, Einrichtung und Ausstattung)
  • Nebenkosten (bspw. Unternehmensberater, steuerliche und/oder juristische
    Beratung, notarielle Beurkundung)
  • Betriebsmittelbedarf (Liquidität, Anlaufkosten, Vorfinanzierung von Aufträgen,
    Zahlungsziele der Kunden)
  • erhöhte Marketing- und Vertriebskosten zu Beginn, neue Webpräsenz etc.

Tipp:

Auch wenn viele Förderkredite gem. ihrer Richtlinien den Finanzierungsbedarf vollständig abdecken, wird von Bankenseite oft der Einsatz von Eigenkapital gewünscht oder verlangt. Das kann gerade bei einem jüngeren Übernahme-Interessenten mit wenig angespartem Geld zum Problem werden.

Bevor eine Übernahme hieran scheitert, sollten sich Verkäufer und Käufer über folgende Möglichkeit unterhalten: Der Verkäufer könnte seinem Nachfolger ein Darlehen geben, das dieser als Eigenkapital vorweist. Das ist möglich, wenn dieses „Verkäufer-Darlehen“ als Nachrang-Darlehen ausgestaltet wird.

Wenn so eine Größenordnung von 15 % Eigenkapital erreicht wird, kann das für beide Seiten eine „win – win – situation“ werden.